
Die Wahl zum Kirchenvorstand (KV) findet in unserer Pfarrei St. Mariae Geburt am 8./9. November statt. Der Kirchenvorstand ist neben dem Pfarrgemeinderat das Gremium, in dem Laien in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihren demokratischen Einfluss geltend zu machen. Dem Kirchenvorstand obliegt dabei die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarrei. In seine Zuständigkeit fallen u. a. Personal-, Bau-, und Grundstücksangelegenheiten sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Pfarrei.
Der Wahlmodus für die KV-Wahl hat sich insofern geändert, als dass nicht wie bislang die Hälfte der KV-Mitglieder ausscheidet und die andere Hälfte im KV verbleibt, sondern die Amtszeit aller zum gleichen Zeitpunkt endet. Erstmals werden somit alle 14 KV-Mitglieder bei dieser Wahl neu gewählt. Zur Wahl des Kirchenvorstands berechtigt sind alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Kirchengemeinde, die spätestens zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Briefwahl ist auf Antrag möglich. Der Antrag kann bis Mittwoch, 5. November, an das Pfarrbüro (Althofstr. 5) gerichtet oder dort zur Niederschrift erklärt werden.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Öffnungszeiten des Pfarrbüros
(Tel. 0208 – 3 25 25 oder auf pfarreimariaegeburt.de).
Die Wahllokale öffnen zu den folgenden Zeiten an den angegebenen Orten:
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Samstag, 8. November |
Sonntag, 9. November |
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St. Mariae Geburt 16:30 – 18:30 Uhr St. Joseph 16:30 – 18:30 Uhr |
St. Theresia v. K. J. 9:15 – 11:30 Uhr Heilig Geist 9:30 – 11:30 Uhr St. Joseph 10:45 – 12:45 Uhr St. Mariae Geburt 11:00 – 13:00 Uhr |
Da die Wahllokale jeweils im Kirchenraum eingerichtet sind, beachten Sie bitte, dass während der Gottesdienste nicht gewählt werden kann! Bitte gehen Sie wählen!